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Moderne betriebliche Gesundheitsförderung für München

Gymnastik wirkt

§20 SGB V “Prävention und Selbsthilfe”

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen unsere Präventionskurse zu 80% der Kursgebühr bis zu einer maximalen Obergrenze von 75€ je Versicherter pro Jahr.

Dabei werden Präventionsangebote aus den einzelnen Bereichen Herz-Kreislauf-Training, Muskel-Skelett-System und Ernährung eigenständig und unabhängig voneinander bezuschusst.

Grundlage der Bezuschussung bildet der §20SGB V /"Prävention und Selbsthilfe". Der Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz erfährt hier zusätzlich Bedeutung und wird von den Kassen ausdrücklich unterstützt.

Alle unsere Kursleiter verfügen über die entsprechenden Qualitätskriterien und sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

fit-rueckenschule.de empfiehlt folgende Seiten zur weiteren Lektüre:

  • Sozialgesetzbuch V §20 Prävention und Selbsthilfe mehr
  • Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 12. September 2003 mehr
  • DAK - Prävention Gut vorgesorgt mehr
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